- Zollsollerträge der Einfuhr
- vom Statistischen Bundesamt nach dem jeweils anzuwendenden Zollsatz errechnete Zollerträge auf der Grundlage der für die ⇡ Außenhandelsstatistik gültigen Grenzübergangswerte der nach dem Wert verzollten Waren. Z.d.E. stimmen mit den kassenmäßigen Zollisterträgen aus verschiedenen Gründen nicht überein.
Lexikon der Economics. 2013.